Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Resaltis GmbH für Unternehmensberatung, Immobilien-Services und digitale Leistungen
Stand: April 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB regeln sämtliche Verträge zwischen der Resaltis GmbH, Königsallee 19, 40212 Düsseldorf, nachfolgend „Resaltis", und ihren Kunden über Beratungs-, Service- und digitale Leistungen.
(2) Die Leistungen von Resaltis umfassen insbesondere Unternehmensberatung, immobiliennahe Beratungs- und Serviceleistungen sowie digitale Leistungen, insbesondere Software-as-a-Service (SaaS), KI-bezogene Beratungsleistungen und sonstige projektbezogene Digitalleistungen.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
(4) Diese AGB gelten nicht für die Vermittlung oder Beratung zu Versicherungen sowie nicht für erlaubnispflichtige Finanz- oder Investmentdienstleistungen. Solche Leistungen sind nur dann Vertragsgegenstand, wenn sie ausdrücklich in gesonderten Vereinbarungen geregelt werden.
§ 2 Unternehmensberatung
(1) Resaltis erbringt Beratungsleistungen insbesondere zur Optimierung von Geschäftsprozessen, zur Steigerung der Vertriebseffizienz, zur strategischen Unternehmensentwicklung sowie zur Digitalisierung von Unternehmensabläufen.
(2) Die Beratung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen und Zielvorgaben.
(3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet Resaltis keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keinen messbaren Geschäftserfolg und keine garantierte Umsatzsteigerung. Der Erfolg der Beratung hängt wesentlich von externen Faktoren sowie von der Umsetzung durch den Kunden ab.
§ 3 Immobiliennahe Beratungs- und Serviceleistungen
(1) Resaltis erbringt im Zusammenhang mit Immobilienvorhaben beratende und organisatorische Leistungen, insbesondere im Vorfeld, während oder nach einem Immobilienerwerb.
(2) Hierzu können insbesondere allgemeine Koordinations- und Unterstützungsleistungen gehören, etwa im Zusammenhang mit Infrastruktur, Objektorganisation, Möblierung, Betreuung externer Ansprechpartner oder sonstigen begleitenden Serviceleistungen.
(3) Soweit Resaltis den Kontakt zu Drittanbietern wie Handwerkern, Rechtsanwälten, Dienstleistern, Hausverwaltungen oder Versorgern herstellt, kommt ein Vertrag über deren Leistungen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten zustande, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
(4) Resaltis haftet in diesen Fällen nicht für die Qualität, Verfügbarkeit, Preisgestaltung oder Ausführung der Leistungen Dritter, sondern lediglich für die ordnungsgemäße Erbringung der eigenen Beratungs- und Koordinationsleistung.
§ 4 Software, SaaS und KI-Beratung
(1) Soweit Resaltis digitale Leistungen, Softwarelösungen, SaaS-Angebote oder KI-bezogene Beratungs- und Unterstützungsleistungen erbringt, gelten ergänzend die im jeweiligen Angebot oder in der Leistungsbeschreibung festgelegten Nutzungszeiträume, Funktionsumfänge und Rahmenbedingungen.
(2) Resaltis schuldet bei digitalen Leistungen die vertraglich vereinbarte Bereitstellung und Betreuung im vereinbarten Umfang, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine durchgehende Verfügbarkeit externer Systeme oder eine jederzeit fehlerfreie Funktion sämtlicher Schnittstellen Dritter.
(3) Resaltis haftet insbesondere nicht für Ausfälle, Einschränkungen oder Verzögerungen, die durch externe Schnittstellen, Drittanbieter, Hosting-Dienstleister, KI-Plattformen, API-Anbieter oder die Internet-Infrastruktur des Kunden verursacht werden, soweit Resaltis diese nicht zu vertreten hat.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, technische Voraussetzungen und Mitwirkungshandlungen, die für die Nutzung digitaler Leistungen erforderlich sind, rechtzeitig bereitzustellen und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Resaltis alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und richtig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwände, die auf unvollständigen, verspäteten oder unzutreffenden Angaben des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten von Resaltis.
(3) Soweit für die Leistungserbringung Entscheidungen, Freigaben oder Rückmeldungen des Kunden erforderlich sind, hat der Kunde diese innerhalb angemessener Frist zu erteilen.
§ 6 Honorar und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.
(2) Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, ist die Vergütung im Voraus fällig.
(3) Kosten für Drittleistungen, Drittlizenzen, externe Tools, Plattformen, Gebühren oder sonstige Fremdkosten sind vom Kunden gesondert zu tragen, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot von Resaltis enthalten sind.
(4) Im Falle von Zahlungsverzug ist Resaltis berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen, sofern hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Pflichten verletzt werden.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Resaltis haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Resaltis nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 8 Vertraulichkeit und Arbeitsergebnisse
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben.
(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verbleiben Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte an von Resaltis erstellten Konzepten, Analysen, Präsentationen, Texten, Automationen, digitalen Strukturen und sonstigen Arbeitsergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung bei Resaltis.
(3) Nach vollständiger Vergütung erhält der Kunde an den vertraglich geschuldeten Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, der sich aus dem Vertragszweck ergibt, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Düsseldorf.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Kontakt bei Fragen zu den AGB
Resaltis GmbH
Königsallee 19, 40212 Düsseldorf
E-Mail: info@resaltis.de
Tel.: +49 (0)211 80 03 370